Prüfung von Flüssiggasanlagen nach DVGW G 607

Hinweis: Prüfung nach G607 nur nach telefonischer Vereinbarung

Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr

Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-, umbauen oder instand setzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.

Das Prüfbuch

Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht. Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.


Sparen Sie Zeit und Wege

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.

Wenn Sie einen KÜS-Prüfingenieur zur Durchführung der Haupt- oder Abgasuntersuchung aufsuchen, veranlassen Sie auch die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage.

Kontakt

Prüfstelle Giengen

Wiesenstraße 8
89537 Giengen
Die Prüfstelle ist momentan geschlossen.

Prüfstelle Landshausen

Gewerbestraße 10c
89428 Syrgenstein
Geöffnet nach telefonischer Vereinbarung.