Untersuchung gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Rolltore und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Kontakt

Prüfstelle Giengen

Wiesenstraße 8
89537 Giengen
Die Prüfstelle ist momentan geschlossen.

Prüfstelle Landshausen

Gewerbestraße 10c
89428 Syrgenstein
Geöffnet nach telefonischer Vereinbarung.